Konzentriert fischt man seinen Gummiköder am vermeintlichen Hot-spot entlang und ist in der Erwartung eines Bisses bis in die Zehenspitzen angespannt. Absinkphase – Bodenkontakt – Köder starten – Absinkphase – TOCK! Da war er, doch der Anhieb ging ins Leere. Nun kommt der obligatorische Griff nach dem Köder, um ihn nach verräterischen Bissspuren zu kontrollieren.
Täter identifizieren
Doch welcher Räuber hat denn hier an den Köder rangelangt. Ein scharfsinniger Hecht, ein gefräßiger Barsch oder doch ein neugieriger Zander? Glück Demjenigen der mit weichen Gummiködern angelt, die jeglichen „Feindkontakt“ mit gegnerischen Zähnen als deutlich erkennbaren Abdruck aufnehmen. Denn jeder der drei genannten Fischarten, hinterlässt allein durch die Anatomie seines Gebisses einen arttypischen Abdruck im weichen Material der dem des in der Kriminologie verwendeten Fingerabdruckes gleichzusetzen ist und uns somit hilft den Täter zu identifizieren und zu guter Letzt auch zu überführen. Doch bevor wir nun Anklage erheben, müssen wir die einzelnen Indizien am Köder mit den Täterprofilen abgleichen.
Scharfe Schnitte
Unser Gummifisch ist mit länglich nebeneinander liegenden tiefen Einschnitten versehen? Hier ist der Fall eindeutig und es kann nur ein Hecht gewesen sein, der sich am tänzelnden Verführer vergriffen hat. Die messerscharfen und dicht aneinander gereihten Zahnreihen des Hechtes wirken nicht nur bedrohlich, sondern setzen unserem Weichplastik auch mächtig zu. Kaum eine Raubfischattacke geht an unserem Köder, je weicher desto verheerender, spurvoller vorbei als die des Hechtes. Die scharfen Zähne bohren sich beim Zupacken tief in den Gummiköper und durch das Zusammenwirken von abdrehen des Hechtes und dem Anhieb des Anglers reißt es förmlich diese langen Schnittspuren in unseren Shad. Der Täter ist in diesem Falle eindeutig überführt – Hecht!
Wie mit Sandpapier bearbeitet
Nun zum nächsten Fall – die Indizien sind hier bei weiten nicht so deutlich zu erkennen und man muss schon genauer hinschauen, um hier ein eindeutiges Täterprofil erstellen zu können.
Da keine direkten oder tiefen Zahnabdrücke zu erkennen sind, wird wohl auch der Täter in diesem Falle, laut seiner Charakteristik, nicht mit großen Fangzähnen bewaffnet zu Werke gegangen sein. Da aber Hecht und Zander eben solche als Tatwerkzeuge verwenden, kommt somit nur der Barsch als Hauptverdächtiger in Frage. Um die Beschuldigung zu erhärten müssen wir auch hier wieder die genauere Anatomie des Maulbereiches begutachten. Der Barsch hat auf den ersten Blick keine bedrohlich wirkenden Zähne, aber unbewaffnet ist er keines Falls. Denn an den Innenseiten des Ober und Unterkiefers, sowie der Zunge und dem Gaumen befinden sich jede Menge und fast mikroskopisch kleine Hechelzähne die in mehreren Reihen neben und hintereinander angeordnet eindeutige Spuren in unserem Gummiköder hinterlassen. Da diese Zähnchen aufgrund ihrer Winzigkeit nicht tief in den Köder eindringen können, hinterlassen sie an den Kontaktstellen auch nur oberflächlich angeraute Flächen die aussehen, als ob man sie mit Sandpapier bearbeitet hätte. Meist befinden sich diese Stellen im Schwanzbereich oder mittig an den Bauchseiten des Shads. Je nachdem wie der Barsch versuchte den Köder zu bewältigen. Somit steht die Beweislage und der Täter ist auch hier zweifelsfrei überführt – Barsch!
Angekratzt und getackert
Die Indizien in diesem Fall zeigen weder scharfe Einschnitte, noch oberflächlich angeraute Stellen. Hier haben wir den Sonderfall, dass der Gummiköder oberflächliche Kratzer zeigt und zum Teil so aussieht, als wäre er unter einen Tacker geraten. Die verkratzten Abdrücke zeigen eine unterschiedliche Tiefe und treten sehr punktuell auf. Von runden Löchern bis hin zu grob aufgerissenen Stellen reicht hier das Bild, welches der Täter uns hinterlassen hat. Es muss also ein Räuber sein, der zwar ein grobes Gebiss vorzuweisen hat, damit aber kaum großen Schaden anrichten kann, da seine Bezahnung zwar grob und spitz, aber nicht scharf genug ist, um längliche und tiefe Einschnitte zu hinterlassen. Es liegt also auf der Hand das es sich hierbei nur um den Zander handeln kann, der mit seinen so genannten Hundszähnen unseren Köder gezeichnet hat. Da bei ihm nur zwei Zahnreihen vorhanden sind (eine vorn und eine hinteren am Gaumen), kann er seine Abdrücke also nur punktuell in den Gummikörper einbringen.
Bei einem Fehlbiss saugt er den Gummi halbherzig ins Maul und haut ein Paar seiner stumpfen Zähne hinein, die dann beim Anhieb des Anglers wieder ausgerissen werden, falls der Haken nicht greift. So entstehen die Kratzspuren im Köder. Je kleiner der attackierende Zander ist, desto heftiger bleiben diese Bissspuren im Shad zurück, da bei kleineren Exemplaren die Zähne dichter zusammen liegen. Sollten allerdings nach einem Fehlbiss nur einer oder sehr wenige, runde und tiefe Tackerspuren im Gummi zurückgeblieben sein, so wird wohl ein größerer Zander an der Gummiattrappe interessiert gewesen sein, der beim verhaltenen ansaugen einen seiner Hundszähne in den Gummi gehauen hat. Auch hier liegen die Beweise eindeutig auf der Hand die den Täter überführen – Zander!
Damit wird die Ermittlungsakte der zu überführenden Räuber an die Staatsanwaltschaft FISCH & ANGEL übergeben und kann somit geschlossen werden. ;-)
Wer den attackierenden Räuber zweifelsfrei an Hand seiner hinterlassenen Bissspuren erkennt, der hat den großen Vorteil sich mit seiner Köderwahl, Montage und Technik so auf seinen Zielfisch einzuschießen, dass die nächste Attacke sicherlich kein Fehlbiss mehr sein wird.
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